Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


markenrecht:gm:eintragung

finanzcheck24.de

no way to compare when less than two revisions

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.


markenrecht:gm:eintragung [2023/07/25 08:27] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
 +====== Eintragung ======
 +
 +
 +<note>
 +**Artikel 45 GMV**
 +
 +Entspricht die Anmeldung den Vorschriften dieser Verordnung und wurde innerhalb der Frist gemäß Artikel 42 Absatz 1 kein Widerspruch erhoben oder wurde ein Widerspruch rechtskräftig zurückgewiesen, so wird die Marke als Gemeinschaftsmarke eingetragen, sofern die Gebühr für die Eintragung innerhalb der vorgeschriebenen Frist entrichtet worden ist. Wird die Gebühr nicht innerhalb dieser Frist entrichtet, so gilt die Anmeldung als zurückgenommen.
 +</note>
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +GMV -> [[gemeinschaftsmarken]] \\
 +GMV -> [[Gemeinschaftsmarkenverordnung]] \\
  
markenrecht/gm/eintragung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1