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markenrecht:gm:dauer_der_eintragung

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markenrecht:gm:dauer_der_eintragung [2023/07/25 08:27] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Dauer der Eintragung ======
 +
 +<note>
 +**Artikel 46 GMV**
 +
 +Die Dauer der Eintragung der Gemeinschaftsmarke beträgt zehn Jahre gerechnet vom Tag der Anmeldung an. Die Eintragung kann gemäß Artikel 47 um jeweils zehn Jahre verlängert werden.
 +</note>
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +GMV -> [[gemeinschaftsmarken]] \\
 +GMV -> [[Gemeinschaftsmarkenverordnung]] \\
  
markenrecht/gm/dauer_der_eintragung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1