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markenrecht:gm:begruendung_der_entscheidungen

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markenrecht:gm:begruendung_der_entscheidungen [2023/07/25 08:27] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Begründung der Entscheidungen ======
 +<note>
 +**Artikel 75 GMV**
 +
 +Die Entscheidungen des Amtes sind mit Gründen zu versehen. Sie dürfen nur auf Gründe gestützt werden, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +GMV -> [[gemeinschaftsmarken]] \\
 +GMV -> [[Gemeinschaftsmarkenverordnung]] \\