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markenrecht:gm:antrag_auf_territoriale_ausdehnung_des_schutzes_im_anschluss_an_die_internationale_registrierung

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markenrecht:gm:antrag_auf_territoriale_ausdehnung_des_schutzes_im_anschluss_an_die_internationale_registrierung [2023/07/25 08:27] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Antrag auf territoriale Ausdehnung des Schutzes im Anschluss an die internationale Registrierung ======
 +
 +<note>
 +**Artikel 149 GMV**
 +
 +
 +Ein Antrag auf territoriale Ausdehnung des Schutzes im Anschluss an die internationale Registrierung gemäß Artikel 3ter Absatz 2 des Madrider Protokolls kann über das Amt gestellt werden. Der Antrag muss in der Sprache eingereicht werden, in der die internationale Anmeldung gemäß Artikel 147 eingereicht wurde.
 +</note>
 +===== siehe auch =====
 +GMV -> [[gemeinschaftsmarken]] \\
 +GMV -> [[Gemeinschaftsmarkenverordnung]] \\
  
markenrecht/gm/antrag_auf_territoriale_ausdehnung_des_schutzes_im_anschluss_an_die_internationale_registrierung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1