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— | markenrecht:gm:anmeldetag [2023/07/25 08:27] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Anmeldetag ====== | ||
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+ | **Artikel 27 GMV** | ||
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+ | Der Anmeldetag einer Gemeinschaftsmarke ist der Tag, an dem die die Angaben nach Artikel 26 Absatz 1 enthaltenden Unterlagen vom Anmelder beim Amt oder, wenn die Anmeldung bei der Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz eines Mitgliedstaats oder beim BENELUX-Amt für geistiges Eigentum eingereicht worden ist, bei der Zentralbehörde beziehungsweise beim BENELUX-Amt für geistiges Eigentum eingereicht worden sind, sofern binnen eines Monats nach Einreichung der genannten Unterlagen die Anmeldegebühr gezahlt wird. | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
+ | GMV -> [[gemeinschaftsmarken]] \\ | ||
+ | GMV -> [[Gemeinschaftsmarkenverordnung]] \\ | ||
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