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markenrecht:gm:amtsblatt_des_amtes

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markenrecht:gm:amtsblatt_des_amtes [2023/07/25 08:27] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Amtsblatt des Amtes ======
 +<note>
 +**Regel 86 (1) GMDV**
  
 +Das Amtsblatt des Amtes wird in regelmäßigen Ausgaben veröffentlicht. Das Amt kann der Öffentlichkeit das Amtsblatt auf CD-ROM oder in einer anderen maschinenlesbaren Form zur Verfügung stellen.
 +</note>
 +
 +<note>
 +**Regel 86 (2) GMDV**
 +
 +Das Amtsblatt wird in den Sprachen des Amtes veröffentlicht. Der Präsident des Amtes kann festlegen, daß bestimmte Mitteilungen in allen Amtssprachen der Gemeinschaft veröffentlicht werden.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +[[gemeinschaftsmarken]]
markenrecht/gm/amtsblatt_des_amtes.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1