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markenrecht:gm:aenderung_des_namens_oder_der_anschrift_des_inhabers_der_gemeinschaftsmarke_oder_seines_eingetragenen_vertreters

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markenrecht:gm:aenderung_des_namens_oder_der_anschrift_des_inhabers_der_gemeinschaftsmarke_oder_seines_eingetragenen_vertreters [2023/07/25 08:27] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Änderung des Namens oder der Anschrift des Inhabers der Gemeinschaftsmarke oder seines eingetragenen Vertreters ======
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 +**Regel 26 (1) GMDV**
  
 +Eine Änderung des Namens oder der Anschrift des Inhabers der Gemeinschaftsmarke, die nicht die Änderung einer Eintragung gemäß Artikel 48 Absatz 2 der Verordnung darstellt und nicht die Folge eines völligen oder teilweisen Übergangs der eingetragenen Marke ist, wird auf Antrag des Inhabers in das Register eingetragen.
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 +**Regel 26 (2) GMDV**
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 +Ein Antrag auf Änderung des Namens oder der Anschrift des Inhabers der eingetragenen Marke muß folgende Angaben enthalten: 
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 +a) die Nummer der Eintragung der Marke; 
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 +b) den Namen und die Anschrift des Markeninhabers, wie sie im Register stehen; 
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 +c) die Änderung des Namens und der Anschrift des Markeninhabers gemäß Regel 1 Absatz 1 Buchstabe b); 
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 +d) hat der Markeninhaber einen Vertreter bestellt, den Namen und die Geschäftsanschrift dieses Vertreters gemäß Regel 1 Absatz 1 Buchstabe e).
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 +**Regel 26 (3) GMDV**
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 +Der Antrag ist gebührenfrei.
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 +**Regel 26 (4) GMDV**
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 +Für die Änderung des Namens oder der Anschrift in bezug auf zwei oder mehrere Eintragungen desselben Markeninhabers genügt ein einziger Antrag.
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 +**Regel 26 (5) GMDV**
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 +Sind die Voraussetzungen für die Eintragung einer Änderung nicht erfüllt, teilt das Amt dem Antragsteller den Mangel mit. Wird dieser Mangel nicht innerhalb einer vom Amt festgesetzten Frist beseitigt, so weist das Amt den Antrag zurück.
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 +**Regel 26 (6) GMDV**
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 +Die Absätze 1 bis 5 gelten entsprechend für eine Änderung des Namens oder der Anschrift des eingetragenen Vertreters.
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 +**Regel 26 (7) GMDV**
 +
 +Die Absätze 1 bis 6 gelten entsprechend für Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken. Die Änderung wird in der vom Amt geführten Anmeldungsakte vermerkt.
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 +
 +===== siehe auch =====
 +[[gemeinschaftsmarken]]