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markenrecht:geschaeftsfuehrung

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 +====== Geschäftsführung ======
  
 +Bei der Dienstleistung „Geschäftsführung“ geht es um das Angebot einer Management-Dienstleistung eines Einzelnen oder eines Unternehmens zur Führung eines anderen Unternehmens. Gegenstand ist dabei eine (Re-)Organisation der Unternehmensstruktur, eine Überprüfung fachlicher Entscheidungen, Mitarbeiterführung, eine Ausrichtung des Unternehmens in personeller und fiskalischer Hinsicht und Ähnliches. Gegenstand sind somit vielfältige Dienstleistungen von der Übernahme der Führung eines gesamten Unternehmens bis hin zur Übernahme von
 +Teilbereichen eines Unternehmens, wie die Errichtung und Erhaltung von Verfahrensweisen, Aufzeichnungen und Regeln im Geschäftsleben.((BPatG, Beschl. v. 8. März 2018 - 26 W (pat) 533/18; m.V.a. BPatG 26 W (pat) 62/14 – KANANA/NANA; 26 W (pat) 4/17 – Domnic/DomiNIC))
 +
 +Im Bereich der Geschäftsführung findet man neben den üblichen branchenübergreifenden Spezialisierungen wie Einkauf, Marketing, Controlling, Vertrieb, Personal, Forschung und Entwicklung oder Logistik auch Spezialisierungen auf bestimmte Branchen, in denen die Geschäftsführung besondere Erfahrungen erfordert.((BPatG, Beschl. v. 8. März 2018 - 26 W (pat) 533/18; m.V.a. BPatG 29 W (pat) 508/18 – DIE GETRÄNKE-KÖNNER; 28 W (pat) 506/15 – MAMMUT FUNDAMENTE))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Dienstleistung]]