Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


markenrecht:geil

finanzcheck24.de

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
markenrecht:geil [2022/06/20 07:49] – angelegt mfreundmarkenrecht:geil [2023/07/25 08:27] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
 +====== "geil" ======
  
 +Das Wort „geil“ wird nicht mehr nur im Sinne von „sexuell erregt“ bzw. „sexuell erregend“ verstanden, sondern auch als saloppe Umschreibung von „super“, „toll“ oder „sehr gut“. Dies gilt unabhängig vom Alter der angesprochenen Verbraucher.((BPatG, Beschl. v. 19. Januar 2022 - 25 W (pat) 565/20))
 +
 +Das Wort „geil“ wird auch in der Werbung intensiv benutzt. So war die darauf ausgerichtete Werbekampagne der Firma Saturn derart erfolgreich, dass der Begriff „Geiz-ist-geil-Mentalität“ gebräuchlich wurde.((BPatG, Beschl. v. 19. Januar 2022 - 25 W (pat) 565/20))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Beschreibende Angaben]]