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markenrecht:gegenstandswert_des_rechtsbeschwerdeverfahrens_im_markenloeschungsstreit [2018/08/02 06:52] 127.0.0.1 Externe Bearbeitung |
markenrecht:gegenstandswert_des_rechtsbeschwerdeverfahrens_im_markenloeschungsstreit [2022/02/22 08:40] (aktuell) mfreund |
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+ | Maßgeblich für die Festsetzung des Gegenstandswerts des Rechtsbeschwerdeverfahrens im Markenlöschungsstreit ist das wirtschaftliche Interesse des Markeninhabers an der Aufrechterhaltung seiner Marke. Nach der Rechtsprechung des Senats entspricht eine Festsetzung des Gegenstandswerts auf 50.000 € für das Rechtsbeschwerdeverfahren in einem Markenlöschungsstreit im Regelfall billigem Ermessen.((BGH, | ||
- | Maßgeblich für die Festsetzung des Gegenstandswerts des Rechtsbeschwerdeverfahrens im Markenlöschungsstreit ist das wirtschaftliche Interesse des Markeninhabers an der Aufrechterhaltung seiner Marke.((BGH, | ||
- | 2015 - I ZB 61/13, juris Rn. 7; Beschluss vom 24. November 2016 - I ZB 52/15, GRUR-RR 2017, 127 Rn. 3; Beschluss vom 18. Oktober 2017 - I ZB 106/16, juris Rn. 3)) | ||
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- | Nach der Rechtsprechung des Senats entspricht die Festsetzung des Gegenstandswerts für das Rechtsbeschwerdeverfahren in einem Markenlöschungsstreit auf 50.000 € im Regelfall billigem Ermessen.((BGH, | ||
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- | Im Einzelfall kann der Wert angesichts des Interesses des Markeninhabers an der Aufrechterhaltung seiner umfänglich benutzten Marke auch deutlich darüber liegen.((BGH, | ||
===== siehe auch ===== | ===== siehe auch ===== | ||
- | -> [[Gegenstandswert]] | + | -> [[Streitwert in Markensachen]] |
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