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markenrecht:gebot_der_rechtssicherheit

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markenrecht:gebot_der_rechtssicherheit [2022/09/29 08:29] – angelegt mfreundmarkenrecht:gebot_der_rechtssicherheit [2023/07/25 08:27] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Gebot der Rechtssicherheit ======
  
 +Das Gebot der Rechtssicherheit gebietet, dass der Umfang des Markenschutzes für Dritte und insbesondere Konkurrenten aus dem [[Waren- und Dienstleistungsverzeichnis]] klar und eindeutig hervorgehen muss.((EuGH GRUR 2012, 822 Rdnr. 46ff. – IP Translator))
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 +-> [[Einschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses]]
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 +===== siehe auch =====
markenrecht/gebot_der_rechtssicherheit.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1