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— | markenrecht:gattungsbezeichnungen [2023/07/25 08:28] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Gattungsbezeichnungen ====== | ||
+ | Artikel 3 (1) Verordnung (EG) Nr. 510/2006 -> [[.EG: | ||
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+ | Eine Marke, die sich zur Gattungsbezeichnung für bestimmte Produkte entwickelt hat, ist aufgrund eines [[Freihaltebedürfnis|Freihaltebedürfnisses]] nicht mehr durchsetzbar. | ||
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+ | Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob sich ein Name zu einer gebräuchlichen Bezeichnung [-> [[Gattungsbezeichnungen]]] entwickelt hat, ist die Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise. Zu ihnen zählen nicht nur Verbraucher und Endabnehmer, | ||
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+ | Die Feststellung der Entwicklung einer Marke oder eines Namens zu einer [[Gattungsbezeichnungen|Gattungsbezeichnung]] unterliegt strengen Anforderungen. Solange noch ein beteiligter Verkehrskreis, | ||
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+ | Ist ein Begriff als Gattungsbegriff in ein Lexikon aufgenommen, | ||
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+ | Wird ein Name als Synonym für eine bestimmte Methode benutzt, entfaltet er im Zusammenhang mit den entsprechenden Dienstleistungen - auch schon ohne im Verkehr durchgesetzt zu sein - eine beschreibende Funktion.((BGH, | ||
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+ | Um zu verhindern, daß sich eine eingetragene Marke zur Gattungsbezeichnung entwickelt, spricht § 16 MarkenG dem Markeninhaber Ansprüche gegenüber einem Verleger eines Wörterbuchs oder Nachschlagewerkes zu. (-> [[Wiedergabe der eingetragenen Marke in Nachschlagewerken]]) | ||
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+ | ==== Beispiele ==== | ||
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+ | * Das Wort SPA hat sich mittlerweile als Gattungsbezeichnung für den Wellnessbereich herausgebildet.((BPatG, | ||
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+ | * Die Bezeichnung " | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Freihaltebedürfnis]] \\ | ||
+ | -> [[Wiedergabe der eingetragenen Marke in Nachschlagewerken]] \\ |
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