Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


markenrecht:eu:zustellung
KIerzeugt oder bearbeitet

Zustellung

Aufgehobenes Recht: Die Gemeinschaftsmarkenverordnung wurde 2017 durch die Unionsmarkenverordnung (Verordnung (EU) 2017/1001) abgelöst. Der Wortlaut wird für Altfälle wiedergegeben.
Artikel 79 GMV

Das Amt stellt von Amts wegen alle Entscheidungen und Ladungen sowie die Bescheide und Mitteilungen zu, durch die eine Frist in Lauf gesetzt wird oder die nach anderen Vorschriften dieser Verordnung oder nach der Durchführungsverordnung zuzustellen sind oder für die der Präsident des Amtes die Zustellung vorgeschrieben hat.

siehe auch

markenrecht/eu/zustellung.txt · Zuletzt geändert: von migration

Seiten-Werkzeuge