Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


markenrecht:eu:zusammensetzung
KIerzeugt oder bearbeitet

Zusammensetzung

Aufgehobenes Recht: Die Gemeinschaftsmarkenverordnung wurde 2017 durch die Unionsmarkenverordnung (Verordnung (EU) 2017/1001) abgelöst. Der Wortlaut wird für Altfälle wiedergegeben.
Artikel 127 (1) GMV

Der Verwaltungsrat besteht aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats und einem Vertreter der Kommission sowie aus je einem Stellvertreter.

Artikel 127 (2) GMV

Die Mitglieder des Verwaltungsrates können nach Maßgabe seiner Geschäftsordnung Berater oder Sachverständige hinzuziehen.

siehe auch

markenrecht/eu/zusammensetzung.txt · Zuletzt geändert: von migration

Seiten-Werkzeuge