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markenrecht:eu:wirkung_des_prioritaetsrechts
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Wirkung des Prioritätsrechts

Aufgehobenes Recht: Die Gemeinschaftsmarkenverordnung wurde 2017 durch die Unionsmarkenverordnung (Verordnung (EU) 2017/1001) abgelöst. Der Wortlaut wird für Altfälle wiedergegeben.
Artikel 31 GMV

Das Prioritätsrecht hat die Wirkung, daß für die Bestimmung des Vorrangs von Rechten der Prioritätstag als Tag der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke gilt.

siehe auch

markenrecht/eu/wirkung_des_prioritaetsrechts.txt · Zuletzt geändert: von migration

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