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markenrecht:eu:uebersetzungszentrale
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Übersetzungszentrale

Aufgehobenes Recht: Die Gemeinschaftsmarkenverordnung wurde 2017 durch die Unionsmarkenverordnung (Verordnung (EU) 2017/1001) abgelöst. Der Wortlaut wird für Altfälle wiedergegeben.
Artikel 121 GMV

Die für die Arbeit des Amtes erforderlichen Übersetzungen werden von der Übersetzungszentrale für die Einrichtungen der Europäischen Union angefertigt.

siehe auch

markenrecht/eu/uebersetzungszentrale.txt · Zuletzt geändert: von migration

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