Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Artikel 199 der Unionsmarkenverordnung (UMV) regelt die Rechtswirkung der Eintragung eines Rechtsübergangs.
Die Eintragung einer Änderung des Inhabers einer internationalen Registrierung im Internationalen Register hat dieselbe Rechtswirkung wie die Eintragung eines Rechtsübergangs im Register gemäß Artikel 20.
UMV → Unionsmarkenverordnung
Regelt Erwerb, Wirkung und Verfahren der Unionsmarke als einheitliches Schutzrecht für die gesamte Union.
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