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markenrecht:eu:klassifizierung

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Klassifizierung

Artikel 28 GMV

Die Waren und Dienstleistungen, für die Gemeinschaftsmarken angemeldet werden, werden nach der in der Durchführungsverdnung festgelegten Klassifizierung klassifiziert.

siehe auch

markenrecht/eu/klassifizierung.txt · Zuletzt geändert: von 127.0.0.1