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markenrecht:eu:internationale_gebuehren
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Internationale Gebühren

Aufgehobenes Recht: Die Gemeinschaftsmarkenverordnung wurde 2017 durch die Unionsmarkenverordnung (Verordnung (EU) 2017/1001) abgelöst. Der Wortlaut wird für Altfälle wiedergegeben.
Artikel 150 GMV

Alle an das Internationale Büro aufgrund des Madrider Protokolls zu entrichtenden Gebühren sind unmittelbar an das Internationale Büro zu zahlen.

siehe auch

markenrecht/eu/internationale_gebuehren.txt · Zuletzt geändert: von migration

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