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markenrecht:eu:inhaber_von_unionsmarken

Inhaber von Unionsmarken

§Unionsmarkenverordnung (UMV) Art. 5 Inhaber von Unionsmarken
Artikel 5 UMV

Inhaber von Unionsmarken

Inhaber von Unionsmarken können alle natürlichen oder juristischen Personen, einschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts sein.

siehe auch

markenrecht/eu/inhaber_von_unionsmarken.txt · Zuletzt geändert: von migration