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markenrecht:eu:inhaber_von_gemeinschaftsmarken
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Inhaber von Gemeinschaftsmarken

Aufgehobenes Recht: Die Gemeinschaftsmarkenverordnung wurde 2017 durch die Unionsmarkenverordnung (Verordnung (EU) 2017/1001) abgelöst. Der Wortlaut wird für Altfälle wiedergegeben.
Artikel 5 GMV

Inhaber von Gemeinschaftsmarken können alle natürlichen oder juristischen Personen, einschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts sein.

siehe auch

markenrecht/eu/inhaber_von_gemeinschaftsmarken.txt · Zuletzt geändert: von migration

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