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markenrecht:eu:erwerb_der_unionsmarke

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Erwerb der Unionsmarke

Artikel 6 UMV

Erwerb der Unionsmarke

Die Unionsmarke wird durch Eintragung erworben.

siehe auch

markenrecht/eu/erwerb_der_unionsmarke.txt · Zuletzt geändert: von 127.0.0.1