Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Artikel 197 der Unionsmarkenverordnung (UMV) regelt den Ersatz einer Unionsmarke durch eine internationale Registrierung.
Das Amt trägt auf Antrag in das Register ein, dass eine Unionsmarke als durch eine internationale Registrierung gemäß Artikel 4bis des Madrider Protokolls ersetzt anzusehen ist.
UMV → Unionsmarkenverordnung
Regelt Erwerb, Wirkung und Verfahren der Unionsmarke als einheitliches Schutzrecht für die gesamte Union.
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