Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


markenrecht:eu:eintragung_in_die_akte_und_in_das_register
KIerzeugt oder bearbeitet

Eintragung in die Akte und in das Register

Aufgehobenes Recht: Die Gemeinschaftsmarkenverordnung wurde 2017 durch die Unionsmarkenverordnung (Verordnung (EU) 2017/1001) abgelöst. Der Wortlaut wird für Altfälle wiedergegeben.
Artikel 148 (1) GMV

Tag und Nummer einer auf der Grundlage einer Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke beantragten internationalen Regirierung werden in die Akte der betreffenden Anmeldung eingetragen. Wird im Anschluss an die Anmeldung eine Gemeinschaftsmarke eingetragen, so werden Tag und Nummer der internationalen Registrierung in das Register eingetragen.

Artikel 148 (2) GMV

Tag und Nummer einer auf der Grundlage einer Gemeichaftsmarke beantragten internationalen Registrierung werden in das Register eingetragen.

siehe auch

markenrecht/eu/eintragung_in_die_akte_und_in_das_register.txt · Zuletzt geändert: von migration

Seiten-Werkzeuge