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markenrecht:eu:die_anmeldung_der_gemeinschaftsmarke_als_gegenstand_des_vermoegens
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die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke als Gegenstand des Vermögens

Aufgehobenes Recht: Die Gemeinschaftsmarkenverordnung wurde 2017 durch die Unionsmarkenverordnung (Verordnung (EU) 2017/1001) abgelöst. Der Wortlaut wird für Altfälle wiedergegeben.
Artikel 24 GMV

Die Artikel 16 bis 23 gelten entsprechend für die Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken.

siehe auch

markenrecht/eu/die_anmeldung_der_gemeinschaftsmarke_als_gegenstand_des_vermoegens.txt · Zuletzt geändert: von migration

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