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markenrecht:eu:begruendung_der_entscheidungen
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Begründung der Entscheidungen

Aufgehobenes Recht: Die Gemeinschaftsmarkenverordnung wurde 2017 durch die Unionsmarkenverordnung (Verordnung (EU) 2017/1001) abgelöst. Der Wortlaut wird für Altfälle wiedergegeben.
Artikel 75 GMV

Die Entscheidungen des Amtes sind mit Gründen zu versehen. Sie dürfen nur auf Gründe gestützt werden, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten.

siehe auch

Übergeordnete Seite

Art. 94 UMV → Entscheidungen und Mitteilungen des Amtes
Die geltende Nachfolgevorschrift: Begründungspflicht und rechtliches Gehör in Entscheidungen des Amtes.

GMV → gemeinschaftsmarken
GMV → Gemeinschaftsmarkenverordnung

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