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markenrecht:eu:aufhebung
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Aufhebung

§Unionsmarkenverordnung (UMV) → KAPITEL XIV: SCHLUSSBESTIMMUNGEN → Art. 211 Aufhebung → Abs. 1
Artikel 211 (1) UMV

Die Verordnung (EG) Nr. 207/2009 wird aufgehoben.

§Unionsmarkenverordnung (UMV) → KAPITEL XIV: SCHLUSSBESTIMMUNGEN → Art. 211 Aufhebung → Abs. 2
Artikel 211 (2) UMV

Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang III zu lesen.

Aufgehobenes Recht: Die Gemeinschaftsmarkenverordnung wurde 2017 durch die Unionsmarkenverordnung (Verordnung (EU) 2017/1001) abgelöst. Der Wortlaut wird für Altfälle wiedergegeben.
Artikel 166 GMV

Die Verordnung (EG) Nr. 40/94 in der durch die in Anhang I angegebenen Rechtsakte geänderten Fassung wird aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.

siehe auch

markenrecht/eu/aufhebung.txt · Zuletzt geändert: von migration

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