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markenrecht:eu:anwendbare_vorschriften
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Anwendbare Vorschriften

Aufgehobenes Recht: Die Gemeinschaftsmarkendurchführungsverordnung wurde 2017 durch die Unionsmarkendurchführungsverordnung (Verordnung (EU) 2018/626) ersetzt. Der Wortlaut wird für Altfälle wiedergegeben.
Regel 42 GMDV

Vorbehaltlich der Regel 43 gelten für Gemeinschaftskollektivmarken die Vorschriften dieser Regeln.

siehe auch

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