Die §§ 112 bis 117 sind auf international registrierte Marken, deren Schutz nach Artikel 3ter des Protokolls zum Madrider Markenabkommen auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erstreckt worden ist, entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, daß an die Stelle der in den §§ 112 bis 117 aufgeführten Vorschriften des Madrider Markenabkommens die entsprechenden Vorschriften des Protokolls zum Madrider Markenabkommen treten.
§ 112 MarkenG → Wirkung der internationalen Registrierung
§ 113 MarkenG → Prüfung auf absolute Schutzhindernisse
§ 114 MarkenG → Widerspruch
§ 115 MarkenG → Nachträgliche Schutzentziehung
§ 116 MarkenG → Widerspruch und Antrag auf Löschung aufgrund einer international registrierten Marke
§ 117 MarkenG → Ausschluß von Ansprüchen wegen mangelnder Benutzung
§§ 119 - 125 MarkenG → Schutz von Marken nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen
§§ 107 - 125i MarkenG (Teil 5) → Schutz von Marken nach dem Madrider Markenabkommen und nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen, Gemeinschaftsmarken
MarkenG → Markengesetz
Markenrecht
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de