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markenrecht:entscheidung_ueber_die_klassifizierung

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Entscheidung über die Klassifizierung

§ 21 (1) MarkenV

Sind die Waren und Dienstleistungen in der Anmeldung nicht zutreffend klassifiziert, so entscheidet das Deutsche Patent- und Markenamt über die Klassifizierung.

§ 3 (1) Nr. 3 MarkenV → Inhalt der Anmeldung
§ 32 (2) Nr. 3 MarkenG → Verzeichnis der Waren oder Dienstleistungen

§ 21 (2) MarkenV

Das Deutsche Patent- und Markenamt legt als Leitklasse die Klasse der Klasseneinteilung fest, auf der der Schwerpunkt der Anmeldung liegt. Es ist insoweit an eine Angabe des Anmelders über die Leitklasse nicht gebunden. Das Deutsche Patent- und Markenamt berücksichtigt eine vom Anmelder angegebene Leitklasse bei der Gebührenzahlung.

siehe auch

§§ 19 - 22 MarkenV → Klasseneinteilung von Waren und Dienstleistungen
§§ 2 - 23 MarkenV (Teil 2) → Verfahren bis zur Eintragung
MarkenV → Markenverordnung
MarkenG → Markengesetz, Markenrecht

markenrecht/entscheidung_ueber_die_klassifizierung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1