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markenrecht:einzelhandelsdienstleistungen [2017/01/24 14:09] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | markenrecht:einzelhandelsdienstleistungen [2023/07/25 08:27] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Einzelhandelsdienstleistungen ====== | ||
+ | -> [[Ähnlichkeit zwischen Einzelhandelsdienstleistungen und den auf sie bezogenen Waren]] | ||
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+ | Einzelhandelsdienstleistungen umfassen neben dem Rechtsgeschäft des Kaufvertrags die gesamte Tätigkeit, die ein Wirtschaftsteilnehmer entfaltet, um zum Abschluss eines Kaufvertrages anzuregen. Zu diesen Tätigkeiten gehören die Auswahl eines Sortiments an Waren, die zum Verkauf angeboten werden, und die im Angebot liegenden verschiedenen Dienstleistungen, | ||
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+ | Eine Ähnlichkeit der Dienstleistungen eines Einzelhändlers zu den gehandelten Waren kommt dann in Betracht, wenn große Handelshäuser in dem betreffenden Warensektor neben dem Verkauf fremder Waren auch Waren mit eigenen Handelsmarken anbieten.((BPatG, | ||
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+ | Waren und Einzelhandelsdienstleistungen, | ||
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+ | Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union besteht der Zweck des Einzelhandels im Verkauf von Waren an den Verbraucher. Dieser Handel umfasst neben dem Rechtsgeschäft des Kaufvertrags die gesamte Tätigkeit, die ein Wirtschaftsteilnehmer entfaltet, um zum Abschluss eines solchen Geschäfts anzuregen. Diese Tätigkeit besteht insbesondere in der Auswahl eines Sortiments von Waren, die zum Verkauf angeboten werden, und im | ||
+ | Angebot verschiedener Dienstleistungen, | ||
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+ | Zum Begriff der " | ||
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+ | Allerdings hat der Gerichtshof der Europäischen Union zwischen dem Rechtsgeschäft des Kaufvertrags einerseits und andererseits den darüberhinausgehenden Dienstleistungen, | ||
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+ | Für die Annahme einer Ähnlichkeit zwischen Einzelhandelsdienstleistungen und den auf sie bezogenen Waren reicht es aus, dass sich die Dienstleistungen auf die entsprechenden Waren beziehen und die angesprochenen Verkehrskreise aufgrund dieses Verhältnisses annehmen, die Waren und Dienstleistungen stammten aus denselben Unternehmen.((BGH, | ||
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+ | Zwischen Einzelhandelsdienstleistungen, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Einzelhandelsmarken]] |
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