Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

PatForce

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

markenrecht:ding

finanzcheck24.de

"Ding"

Auch die Unbestimmtheit des zweiten Zeichenbestandteils „THING“ verliert sich in Verbindung mit der jeweiligen Ware, da im Rahmen der Verwendung unmissverständlich klar wird, dass mit „Thing“ bzw. „Ding“ das so gekennzeichnete Produkt gemeint ist. Der abstrakte Begriff „THING“ ist universell einsetzbar und erfährt seine Konkretisierung durch die Verknüpfung mit einem bestimmten Gegenstand. Dementsprechend finden sich in der Werbesprache unterschiedlichster Branchen eine Vielzahl von Slogans, in denen die darin beworbenen Waren und/oder Dienstleistungen salopp als „Ding“, „Sache“ oder „thing“ bezeichnet werden. So enthält die Datenbank „slogans.de“ bereits vor dem Anmeldezeitpunkt im Inland verwendete Werbesprüche, wie „Eine glänzende Sache“, „Eine saubere Sache“, „Eine runde Sache aus Frankreich“, „Schmucke Sachen“, „Die schönen Dinge des Lebens zum Wohnen und sich Wohlfühlen“, „Bücher und andere schöne Dinge“, „It´s a breezy thing!“, „Can´t beat the real thing“ oder „Enjoy the real thing“. Hierbei ist je nach warenbezogenem Umfeld ohne weiteres ersichtlich, welches Produkt gemeint ist. Dies gilt auch für die hier in Rede stehenden Nahrungsergänzungs- und Lebensmittel sowie Getränke. In diesem Warenbereich werden beispielsweise Werbesprüche wie „Nasch Dein Ding“ in Verbindung mit Süßigkeiten, „Süße Sachen“ in Verbindung mit Pralinen oder „Sweet thing“ in Verbindung mit Kuchen gebraucht.1)

siehe auch

siehe auch

1)
BGH, Beschl. v. 7. Februar 2022 u - 25 W (pat) 16/21
markenrecht/ding.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1