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markenrecht:dienstleistungen

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Dienstleistungen

Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen

Angesichts der fehlenden Körperlichkeit von Dienstleistungen sind für die Beurteilung ihrer Ähnlichkeit [→ Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit] in erster Linie Art und Zweck, also der Nutzen für den Empfänger der Dienstleistungen sowie die Vorstellung des Verkehrs maßgeblich, dass die Dienstleistungen unter der gleichen Verantwortlichkeit erbracht werden.1)

Im Vergleich zwischen Waren und Dienstleistungen ist zu berücksichtigen, dass Dienstleistungen generell weder mit den zu ihrer Erbringung verwendeten Waren und Hilfsmitteln noch mit den durch sie erzielten Ergebnissen, soweit sie Waren hervorbringen, ohne weiteres als ähnlich anzusehen sind. Besondere Umstände können jedoch die Feststellung der Ähnlichkeit nahelegen, wenn beim angesprochenen Verkehr der Eindruck entsteht, Ware und Dienstleistung unterlägen der Kontrolle desselben Unternehmens.2)

Dies kann der Fall sein, wenn sich das Dienstleistungsunternehmen selbständig auch mit der Herstellung bzw. dem Vertrieb der Ware befasst oder der Warenhersteller oder -vertreiber sich auf dem entsprechenden Dienstleistungsbereich selbständig gewerblich betätigt.3)

1)
BPatG, Beschl. v. 18. Mai 2022 - 26 W (pat) 28/17; m.V.a. BGH GRUR 2018, 79 Rdnr. 11 – OXFORD/Oxford Club; GRUR 2002, 544, 546 – BANK 24
2)
BPatG, Beschl. v. 18. Mai 2022 - 26 W (pat) 28/17; m.V.a. BGH GRUR 1999, 586 Rdnr. 22 – White Lion
3)
BPatG, Beschl. v. 18. Mai 2022 - 26 W (pat) 28/17; m.V:a. BGH GRUR 2012, 1145 Rdnr. 35 – PELIKAN; BPatG 27 W (pat) 506/17 – kodi professional/KODi
markenrecht/dienstleistungen.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1