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markenrecht:beschwerde

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Beschwerde

§ 66 (1) S. 1 MarkenG

Gegen die Beschlüsse der Markenstellen und der Markenabteilungen findet, soweit gegen sie nicht die Erinnerung gegeben ist (§ 64 Abs. 1), die Beschwerde an das Patentgericht statt.

§ 66 (1) S. 2 MarkenG → Beschwerdeberechtigung
§ 66 (1) S. 3 MarkenG → Aufschiebende Wirkung der Beschwerde

§ 66 (2) MarkenG → Beschwerdefrist
§ 66 (3) MarkenG → Beschwerde im Falle verfristeter Erinnerung
§ 66 (4) MarkenG → Erfordernis der Abschriften im Beschwerdeverfahren
§ 66 (5) MarkenG → Abhilfe der Beschwerde

Nr. 400 000 PatKostG → Beschwerdegebühr
§ 70 MarkenG → Entscheidung über die Beschwerde
Gegenstand der Beschwerde
Durchgriffsbeschwerde

siehe auch

§§ 66 - 82 MarkenG → Verfahren vor dem Patentgericht oder Beschwerdeverfahren
§§ 32 - 96 MarkenG (Teil 3) → Verfahren in Markenangelegenheiten
MarkenG → Markengesetz
Markenrecht
Beschluss

markenrecht/beschwerde.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1