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+ | ====== Benutzungswille ====== | ||
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+ | Vom Markeninhaber wird ein genereller Benutzungswille verlangt [-> [[Benutzungszwang]]], | ||
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+ | Das [[Fehlen eines ernsthaften Benutzungswillens]] des Anmelders kann die Annahme nahelegen, er wolle die Marke zu dem Zweck verwenden, Dritte, die identische oder ähnliche Bezeichnungen verwenden, in rechtsmissbräuchlicher Weise mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen zu überziehen [-> [[Bösgläubige Markenanmeldung]]].((BGH, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Benutzungszwang]] \\ | ||
+ | -> [[Fehlen eines ernsthaften Benutzungswillens]] \\ | ||
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