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markenrecht:ausschluss_von_anspruechen_wegen_mangelnder_benutzung

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Ausschluss von anspruechen wegen mangelnder Benutzung

§ 117 MarkenG

Werden Ansprüche im Sinne der §§ 14 und 18 bis 19c wegen der Verletzung einer international registrierten Marke geltend gemacht, so ist § 25 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Zeitpunkts, ab dem kein Widerspruch mehr gegen die Marke möglich war, einer der in § 115 Absatz 2 bezeichneten Tage tritt.

§ 14 MarkenG → Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch
§ 18 MarkenG → Vernichtungsanspruch
§ 19 MarkenG → Auskunftsanspruch

siehe auch

markenrecht/ausschluss_von_anspruechen_wegen_mangelnder_benutzung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:26 von 127.0.0.1