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— | lebensmittelzusatzstoffe [2023/07/25 08:23] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Lebensmittelzusatzstoffe ====== | ||
+ | Nach § 6 I LFGB ist es verboten, bei dem gewerbsmäßigen Herstellen von [[Lebensmittel|Lebensmitteln]], | ||
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+ | Lebensmittelzusatzstoffe sind gemäß § 2 III LFGB Stoffe mit oder ohne Nährwert, die in der Regel weder als Lebensmittel verzehrt noch als charakteristische Zutat eines Lebensmittels verwendet werden und die einem Lebensmittel aus technologischen Gründen beim Herstellen oder Behandeln zugesetzt werden, wodurch sie selbst oder ihre Abbau- oder Reaktionsprodukte mittelbar oder unmittelbar zu einem Bestandteil des Lebensmittels werden oder werden können. Den Zusatzstoffen stehen nach § 2 III Nr. 1 LFGB gleich Stoffe mit oder ohne Nährwert, die üblicherweise weder selbst als Lebensmittel verzehrt noch als charakteristische Zutat eines Lebensmittels verwendet werden und die einem Lebensmittel aus anderen als technologischen Gründen beim Herstellen oder Behandeln zugesetzt werden, wodurch sie selbst oder ihre Abbau- oder Reaktionsprodukte mittelbar oder unmittelbar zu einem Bestandteil des Lebensmittels werden oder werden können. Ausgenommen sind Stoffe, die natürlicher Herkunft oder den natürlichen chemisch gleich sind und nach allgemeiner Verkehrsauffassung überwiegend wegen ihres Nähr-, Geruchs- oder Geschmackswertes oder als Genussmittel verwendet werden. Letzteres beurteilt sich – nach BGH GRUR 2004, 1037 - Johanniskraut; | ||
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+ | ==== Beispiele ==== | ||
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+ | Die Frage, ob es sich bei den beanstandeten Stoffen Angelica sinensis Pulver, Frauenmantelpulver (in X), Spitzwegerichpulver, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | * [[Lebensmittel]] |
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