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— | kirchliches_selbstbestimmungsrecht [2023/07/25 08:29] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Kirchliches Selbstbestimmungsrecht ====== | ||
+ | Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht garantiert den Religionsge-sellschaften, | ||
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+ | Die Garantie freier Ordnung und Verwaltung der eigenen Angelegenheiten ist eine notwendige, rechtlich selbständige Gewährleistung, | ||
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+ | Soweit bei der Gestaltung der Kircheninnenräume theologische oder liturgische Erwägungen bestimmend sind, wird die Garantie des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts durch die Gewährleistung des Grundrechts der Religionsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG verstärkt.((BGH, | ||
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+ | Für die Beurteilung der allein die innergemeinschaftliche Pflege und Betätigung des Glaubens betreffenden Frage, ob und inwieweit liturgische Gründe für eine bestimmte Gestaltung eines Kircheninnenraums bestehen, kann nur das Selbstverständnis der Kirche maßgebend sein.((BGH, Entscheidung vom 19.03.2008 - I ZR 166/05 - St. Gottfried; m.V.a. vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2006 - 2 BvR 1908/03, DVBl. 2007, 119, 120)) | ||
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+ | Die den Kirchen nach dem Grundgesetz gewährte Eigenständigkeit und Selbständigkeit in ihrem eigenen Bereich würde verletzt, wenn bei der Auslegung der sich aus ihrem Bekenntnis ergebenden Religionsausübung deren Selbstverständnis nicht berücksichtigt würde.((BGH, | ||
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+ | ==== Schranken ==== | ||
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+ | Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht gilt allerdings nicht schran-kenlos, | ||
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