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— | kartellrecht:vergabe-_und_vertragsordnung_fuer_bauleistungen [2023/07/25 08:29] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ====== | ||
+ | ==== VOB/A § 13 EU Abs. 1 Nr. 5, § 16 EU Nr. 2 ==== | ||
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+ | Bedingt sich der öffentliche Auftraggeber in den Vergabeunterlagen (hier: § 1 Abs. 1.3 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Bauleistungen [ZVBBau] Stand 10. Juni 2015) aus, dass etwaige Vorverträge, | ||
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+ | Auch ohne Geltung von § 1 Abs. 1.3 ZVBBau kann ein Angebot, dem der Bieter eigene Unterlagen wie namentlich Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen beigefügt hat, ohne Verstoß gegen § 15 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A in der Wertung verbleiben, wenn nach bloßer Streichung des Hinzugefügten ein dem maßgeblichen Inhalt der Vergabeunterlagen vollständig entsprechendes Angebot vorliegt.((BGH, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Vergaberecht]] |
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