Ein mehrseitiger Markt oder der damit synonym verwendete Begriff der Plattform ist ein Markt, auf dem mindestens zwei unterschiedliche Nutzergruppen zusammenkommen. Dadurch entstehen (positive) indirekte Netzwerkeffekte, wenn sich für jede Nutzergruppe ein Zusatznutzen dadurch ergibt, dass die Zahl der Nutzer der anderen Nutzergruppe steigt. Indirekte Netzwerkeffekte können mit der zunehmenden Größe einer Plattform wachsen und sich verstärken.1)
Die Normadressateneigenschaft des § 19a Abs. 1 GWB § 18 Abs. 3a GWB [→ Mehrseitige Märkte und Netzwerkeffekte] knüpft an eine Tätigkeit insbesondere auf digitalen Plattformmärkten an, welche die verschiedenen Marktseiten mehrseitiger Märkte miteinander verbinden.2)
Für die Frage, ob die verschiedenen Marktseiten einer Online-Buchungsplattform getrennt oder einheitlich zu berücksichtigen sind, ist aus Sicht jeder Nutzergruppe anhand der vom Gerichtshof der Europäischen Union genannten Kriterien zu prüfen, ob die Leistungen eines Online-Vermittlungsdienstes mit anderen Vertriebskanälen substituierbar sind.3))
Die Wettbewerbsdynamik auf Plattformmärkten ist maßgeblich vom Erfolg einer Plattform auf beiden Marktseiten bestimmt, die daher bei der Marktabgrenzung gemeinsam betrachtet werden müssen.4)
§ 18 (3a) GWB → Mehrseitige Märkte und Netzwerkeffekte
Betont die Bedeutung von Netzwerkeffekten und anderen Faktoren bei mehrseitigen Märkten.
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