Ein mehrseitiger Markt oder der damit synonym verwendete Begriff der Plattform ist ein Markt, auf dem mindestens zwei unterschiedliche Nutzergruppen zusammenkommen. Dadurch entstehen (positive) indirekte Netzwerkeffekte, wenn sich für jede Nutzergruppe ein Zusatznutzen dadurch ergibt, dass die Zahl der Nutzer der anderen Nutzergruppe steigt. Indirekte Netzwerkeffekte können mit der zunehmenden Größe einer Plattform wachsen und sich verstärken.1)
Die Normadressateneigenschaft des § 19a Abs. 1 GWB § 18 Abs. 3a GWB [→ Mehrseitige Märkte und Netzwerkeffekte] knüpft an eine Tätigkeit insbesondere auf digitalen Plattformmärkten an, welche die verschiedenen Marktseiten mehrseitiger Märkte miteinander verbinden.2)
§ 18 (3a) GWB → Mehrseitige Märkte und Netzwerkeffekte
Betont die Bedeutung von Netzwerkeffekten und anderen Faktoren bei mehrseitigen Märkten.
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