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Marktabgrenzung

Im Kartellrecht ist die Marktabgrenzung essenziell, da sie den relevanten Markt definiert, auf dem Unternehmen agieren, und somit die Grundlage für die Bewertung ihrer Marktstellung und potenziellen Marktmacht bildet. Sie ist entscheidend für kartellrechtliche Prüfungen, wie die Fusionskontrolle, um sicherzustellen, dass keine unzulässige Konzentration von Marktmacht entsteht, und für die Missbrauchsaufsicht, um zu prüfen, ob ein Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung missbraucht. Eine präzise Marktabgrenzung bietet zudem rechtliche Klarheit für die wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen, die für Unternehmen gelten.

Die Marktabgrenzung erfolgt in zwei Dimensionen: die sachliche Marktabgrenzung, die den relevanten Produktmarkt durch die Bestimmung der Austauschbarkeit von Produkten oder Dienstleistungen definiert, und die räumliche Marktabgrenzung, die das geografische Gebiet festlegt, in dem homogene Wettbewerbsbedingungen herrschen.

siehe auch

kartellrecht/marktabgrenzung.txt · Zuletzt geändert: 2025/05/31 16:19 von mfreund