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internetrecht:werbung_sponsoring_fernsehaehnliche_telemedien_gewinnspiele [2022/01/27 09:21] – mfreund | internetrecht:werbung_sponsoring_fernsehaehnliche_telemedien_gewinnspiele [2023/07/25 08:23] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Werbung, Sponsoring, fernsehähnliche Telemedien, Gewinnspiele ====== | ||
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+ | **§ 58 (2) RStV** | ||
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+ | Werbung muss als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein. In der Werbung dürfen keine unterschwelligen Techniken eingesetzt werden. | ||
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+ | Nach § 58 Abs. 1 Satz 1 RStV muss [[Werbung]] als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein. Dieser Regelung entspricht § 22 Abs. 1 Satz 1 des Medienstaatsvertrags vom 8. September 2020 (HmbGVBl. S. 433), der mit Wirkung vom 7. November 2020 an die Stelle des Rundfunkstaatsvertrags getreten ist. Beide Vorschriften sind auf Werbung in Telemedien anwendbar, da sie im VI. Abschnitt des Rundfunkstaatsvertrags bzw. im 2. Unterabschnitt des Medienstaatsvertrags enthalten sind, die jeweils den Titel " | ||
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+ | Diese Definition ist auch auf den Begriff der Werbung in Telemedien gemäß § 58 Abs. 1 RStV anzuwenden. Dass § 2 Abs. 2 Nr. 7 RStV dem Wortlaut nach nur Werbung "im Rundfunk" | ||
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+ | Dementsprechend wird der Begriff der Werbung nun auch in § 2 Abs. 2 Nr. 7 MStV als jede Äußerung definiert, die der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren und Dienstleistungen, | ||
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+ | **§ 58 (2) RStV** | ||
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+ | Für Sponsoring bei Fernsehtext gilt § 8 entsprechend. | ||
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+ | **§ 58 (3) RStV** | ||
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+ | Für Telemedien mit Inhalten, die nach Form und Inhalt fernsehähnlich sind und die von einem Anbieter zum individuellen Abruf zu einem vom Nutzer gewählten Zeitpunkt und aus einem vom Anbieter festgelegten Inhaltekatalog bereitgestellt werden (audiovisuelle Mediendienste auf Abruf), gelten die §§ 7 und 8 entsprechend. | ||
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+ | **§ 58 (4) RStV** | ||
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+ | Für Gewinnspiele in vergleichbaren Telemedien (Telemedien, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Werbung]] (Internetrecht) \\ | ||
+ | -> [[Wettbewerbsrecht: |
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