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internetrecht:verarbeitung_besonderer_kategorien_personenbezogener_daten

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 Nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO ist die Verarbeitung von [[Gesundheitsdaten]] einer natürlichen Person untersagt.((BGH, Beschluss vom 12. Januar 2023 - I ZR 223/19 - Arzneimittelbestelldaten)) Nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO ist die Verarbeitung von [[Gesundheitsdaten]] einer natürlichen Person untersagt.((BGH, Beschluss vom 12. Januar 2023 - I ZR 223/19 - Arzneimittelbestelldaten))
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 +Sind die Daten, die Kunden eines Apothekers, der auf einer Internet-Verkaufsplattform als Verkäufer auftritt, bei der Bestellung von zwar apothekenpflichtigen, nicht aber verschreibungspflichtigen Medikamenten auf der Verkaufsplattform eingeben (Name des Kunden, Lieferadresse und für die Individualisierung des bestellten apothekenpflichtigen Medikaments notwendige Informationen), Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DSGVO sowie Daten über Gesundheit im Sinne von Art. 8 Abs. 1 DSRL?((Vorlagefrage aus BGH, Beschluss vom 12. Januar 2023 - I ZR 223/19 - Arzneimittelbestelldaten))
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