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**Art. 9 (1) DSGVO** | **Art. 9 (1) DSGVO** | ||
- | Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, | + | Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, |
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+ | Nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO ist die Verarbeitung von [[Gesundheitsdaten]] einer natürlichen Person untersagt.((BGH, | ||
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+ | Sind die Daten, die Kunden eines Apothekers, der auf einer Internet-Verkaufsplattform als Verkäufer auftritt, bei der Bestellung von zwar apothekenpflichtigen, | ||
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Absatz 1 gilt nicht in folgenden Fällen | Absatz 1 gilt nicht in folgenden Fällen | ||
- | a) die betroffene Person hat in die Verarbeitung der genannten personenbezogenen Daten für einen oder mehrere festgelegte Zwecke ausdrücklich eingewilligt, | + | a) die betroffene Person hat in die Verarbeitung der genannten personenbezogenen Daten für einen oder mehrere festgelegte Zwecke ausdrücklich eingewilligt, |
- | b.) die Verarbeitung ist erforderlich, | + | b.) die Verarbeitung ist erforderlich, |
c) die Verarbeitung ist zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person erforderlich und die betroffene Person ist aus körperlichen oder rechtlichen Gründen außerstande, | c) die Verarbeitung ist zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person erforderlich und die betroffene Person ist aus körperlichen oder rechtlichen Gründen außerstande, | ||
- | d) die Verarbeitung erfolgt auf der Grundlage geeigneter Garantien durch eine politisch, weltanschaulich, | + | d) die Verarbeitung erfolgt auf der Grundlage geeigneter Garantien durch eine politisch, weltanschaulich, |
e) die Verarbeitung bezieht sich auf personenbezogene Daten, die die betroffene Person offensichtlich öffentlich gemacht hat, | e) die Verarbeitung bezieht sich auf personenbezogene Daten, die die betroffene Person offensichtlich öffentlich gemacht hat, | ||
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h) die Verarbeitung ist für Zwecke der Gesundheitsvorsorge oder der Arbeitsmedizin, | h) die Verarbeitung ist für Zwecke der Gesundheitsvorsorge oder der Arbeitsmedizin, | ||
- | i) die Verarbeitung ist aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wie dem Schutz vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren oder zur Gewährleistung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei der Gesundheitsversorgung und bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, | + | i) die Verarbeitung ist aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wie dem Schutz vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren oder zur Gewährleistung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei der [[internetrecht: |
- | j) die Verarbeitung ist auf der Grundlage des [[eu: | + | j) die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, |
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+ | Dies gilt nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO nicht in Fällen der Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 Buchst. a DSGVO) und der Versorgung im Gesundheitsbereich (Art. 9 Abs. 2 Buchst. h in Verbindung mit Abs. 3 DSGVO).((BGH, | ||
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Zeile 43: | Zeile 51: | ||
**Art. 9 (4) DSGVO** | **Art. 9 (4) DSGVO** | ||
- | Die Mitgliedstaaten können zusätzliche Bedingungen, | + | Die Mitgliedstaaten können zusätzliche Bedingungen, |
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