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Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

internetrecht:top-level-domain_.eu

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Top-Level-Domain .eu

Die Verordnung (vgl. etwa deren Erwägungsgründe oder Art. 2 „Voraussetzungen und allgemeine Grundregeln für die Registrierung“; vgl. ferner Art. 3) kennt keine Registrierungsvoraussetzung des Nachweises einer geschäftlichen Tätigkeit in Europa.

Diese Top-Level-Domain stellt nur eine andere Kommunikationsplattform im Internet dar, so wie etwa „.com“ oder „.info“. Sie ist nur eine Erweiterung solcher Angebote.1)

Das Registrierungsverfahren kennt keinen Verfall (wegen wirtschaftlicher Nichtnutzung [im europäischen Raum]), wie sich dies im Einzelnen etwa aus § 49 MarkenG oder Art. 51 GMV ergibt.2)

siehe auch

1) , 2)
OLG Stuttgart Urteil vom 28.5.2014, 2 U 147/13
internetrecht/top-level-domain_.eu.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:23 von 127.0.0.1