Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


internetrecht:recht_auf_berichtigung

finanzcheck24.de

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

internetrecht:recht_auf_berichtigung [2023/08/03 08:37] – angelegt areicheltinternetrecht:recht_auf_berichtigung [2023/08/03 08:37] (aktuell) areichelt
Zeile 6: Zeile 6:
 Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger [[grundrecht:personenbezogene_daten|personenbezogener Daten]] zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen. Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger [[grundrecht:personenbezogene_daten|personenbezogener Daten]] zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.
 </note> </note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +DSGVO -> [[Datenschutz-Grundverordnung]]
 +
  
internetrecht/recht_auf_berichtigung.1691051836.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/08/03 08:37 von areichelt