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+ | ====== Pflichten des Diensteanbieters ====== | ||
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+ | Die Bestimmung des § 13 Abs. 1 TMG ist seit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2016/679 nicht mehr anwendbar.((BGH, | ||
+ | Rn. 19; Conrad/ | ||
+ | 407; vgl. auch den Regierungsentwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, | ||
+ | 2020 - I ZR 7/16 - Cookie-Einwilligung II)). Maßgeblich sind nunmehr die aus Art. 12 bis 14 der Verordnung (EU) 2016/669 [-> [[Datenschutz-Grundverordnung]]] folgenden Unterrichtungspflichten.((BGH, | ||
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+ | **§ 13 (1) TMG** | ||
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+ | Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener | ||
+ | Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. EG Nr. L 281 S. 31) in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, | ||
+ | ist. Bei einem automatisierten Verfahren, das eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglicht und eine Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten vorbereitet, | ||
+ | den Nutzer jederzeit abrufbar sein. | ||
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+ | Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 TMG hat der Diensteanbieter den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten in allgemein verständlicher Form | ||
+ | zu unterrichten, | ||
+ | zu unterrichten. Ein solches automatisiertes Verfahren ist das Setzen von Cookies auf dem Endgerät des Nutzers [-> [[Cookie-Einwilligung]]].((BGH, | ||
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+ | § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 TMG ist mit Blick auf Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2002/58/EG richtlinienkonform auszulegen, der bestimmt, dass die Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf Informationen, | ||
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+ | **§ 13 (2) TMG** | ||
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+ | Die Einwilligung kann elektronisch erklärt werden, wenn der Diensteanbieter sicherstellt, | ||
+ | - der Nutzer seine Einwilligung bewusst und eindeutig erteilt hat, | ||
+ | - die Einwilligung protokolliert wird, | ||
+ | - der Nutzer den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen kann und | ||
+ | - der Nutzer die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. | ||
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+ | **§ 13 (3) TMG** | ||
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+ | Der [[Diensteanbieter]] hat den Nutzer vor Erklärung der Einwilligung auf das Recht nach Absatz 2 Nr. 4 hinzuweisen. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. | ||
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+ | **§ 13 (4) TMG** | ||
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+ | Der [[Diensteanbieter]] hat durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, | ||
+ | - der Nutzer die Nutzung des Dienstes jederzeit beenden kann, | ||
+ | - die anfallenden personenbezogenen Daten über den Ablauf des Zugriffs oder der sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht oder in den Fällen des Satzes 2 gesperrt werden, | ||
+ | - der Nutzer [[Telemedien]] gegen Kenntnisnahme Dritter geschützt in Anspruch nehmen kann, | ||
+ | - die personenbezogenen Daten über die Nutzung verschiedener Telemedien durch denselben Nutzer getrennt verwendet werden können, | ||
+ | 5. Daten nach § 15 Abs. 2 nur für Abrechungszwecke zusammengeführt werden können und | ||
+ | - Nutzungsprofile nach § 15 Abs. 3 nicht mit Angaben zur Identifikation des Trägers des Pseudonyms zusammengeführt werden können. | ||
+ | An die Stelle der Löschung nach Satz 1 Nr. 2 tritt eine Sperrung, soweit einer Löschung gesetzliche, | ||
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+ | **§ 13 (5) TMG** | ||
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+ | Die Weitervermittlung zu einem anderen [[Diensteanbieter]] ist dem Nutzer anzuzeigen. | ||
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+ | ==== Anonyme Nutzung von Telemedien ==== | ||
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+ | -> [[Anonyme Nutzung von Telemedien]] (§ 13 (6) TMG) | ||
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+ | ==== Auskunft ==== | ||
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+ | **§ 13 (7) TMG** | ||
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+ | Der [[Diensteanbieter]] hat dem Nutzer nach Maßgabe von § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes auf Verlangen Auskunft über die zu seiner Person oder zu seinem Pseudonym gespeicherten Daten zu erteilen. | ||
+ | Die Auskunft kann auf Verlangen des Nutzers auch elektronisch erteilt werden. | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | * [[Telemediengesetz]] | ||
+ | * [[Datenschutz]] |
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