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+ | ====== Öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste ====== | ||
+ | Nach § 3 Nr. 17a TKG sind " | ||
+ | der Richtlinie 2002/22/EG verweist, und in Art. 105 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie (EU) 2018/1972 ist von öffentlich zugänglichen " | ||
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+ | Maßgebliches Kriterium für die öffentliche Zugänglichkeit der Telekommunikationsdienste ist, ob die in Rede stehenden Dienstleistungen einem unbestimmten Personenkreis zugänglich sind oder nicht.((BGH, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | TKG -> [[Telekommunikationsgesetz]] |
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