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internetrecht:metatags

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Metatags

Markenmäßige Benutzung von Metatags

Metatags sind Informationen im Quelltext einer Internetseite, die als Schlüsselwörter vom Betreiber einer Internetseite eingegeben werden, um deren Auffinden mit einer Suchmaschine zu ermöglichen. Durch den Metatag wird die Internetseite bei Eingabe dieses Begriffs weltweit auffindbar, so dass der Metatag den Suchvorgang beeinflusst.1)

Ein Metatag ist für den durchschnittlichen Internetnutzer nicht wahrnehmbar und daher bei einer Suche im Internet auf den aufgerufenen Internet-Seiten nicht als Suchwort sichtbar.2)

Wird für eine primär auf das Ausland ausgerichtete Internetseite in zulässiger Weise ein Metatag gesetzt, der eine bessere Erreichbarkeit dieser Internetseite auch im Inland begründet, so kann das ein maßgeblicher Gesichtspunkt für die Annahme eines relevanten Inlandsbezugs einer Markenbenutzung nur sein, wenn es sich dabei um einen von dem Betreiber der Internetseite in zumutbarer Weise beeinflussbaren Umstand handelt.3)

Ohne die Verwendung von Metatags sind Internetseiten für Suchmaschinen nicht auffindbar. Die Betreiber ausländischer Internetseiten dürfen deshalb nicht daran gehindert werden, Kennzeichnungen, die sie in zulässiger Weise für ihre Produkte oder Dienstleistungen im Ausland verwenden, für an das ausländische Publikum gerichtete Werbung im Internet zu benutzen und als Metatag zu verwenden. Das gilt grundsätzlich auch, wenn es sich dabei um eine in Deutschland für eine andere Person geschützte Bezeichnung handelt, solange die an das Ausland gerichtete Werbung keinen relevanten Inlandsbezug aufweist. Im Zusammenhang mit einem Metatag könnte ein für die Annahme einer Markenrechtsverletzung relevanter Inlandsbezug dadurch begründet werden, dass der Betreiber den Suchvorgang gerade in Deutschland beeinflusst oder zumutbare Möglichkeiten nicht nutzt, Suchergebnisse aufgrund des Metatags für Deutschland auszuschließen oder zu beschränken.4)

Verwendet ein Händler zu Werbezwecken eine fremde Marke als Metatag im HTML-Code oder in „Weiß-auf-Weiß-Schrift“, kann er sich nur dann auf die Erschöpfung der Rechte aus der Marke berufen, wenn sich die Werbung auf konkrete Originalprodukte dieser Marke bezieht.5)

siehe auch

1)
BGH, Urteil vom 9. November 2017 - I ZR 134/16 - Resistograph; m.V.a. BGHZ 168, 28 Rn. 3, 16 - Impuls; BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 125/07, GRUR 2011, 828 Rn. 28 = WRP 2011, 1160 - Bananabay II
2)
BGH, Urt. v. 8. Februar 2007 - I ZR 77/04 - AIDOL; m.V.a. BGHZ 168, 28 Tz 17 - Impuls
3) , 4)
BGH, Urteil vom 9. November 2017 - I ZR 134/16 - Resistograph
5)
BGH, Urt. v. 8. Februar 2007 - I ZR 77/04 - AIDOL; im Anschluss an BGHZ 168, 28 - Impuls
internetrecht/metatags.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:23 von 127.0.0.1