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internetrecht:internetrecht

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 +====== Internetrecht ======
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 +Das Internetrecht als Aspekt des [[IT- und Computerrecht|IT- und Computerrechts]] befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Datenkommunikation im Internet einhergehen. Das Internetrecht stellt kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern umfasst Aspekte verschiedenster Rechtsgebiete.
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 +Das Grundrecht gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen [-> [[Grundrecht:Recht auf informationelle Selbstbestimmung]]] .((BVerfGE, Beschl. v. 22.8.2006, 2 BvR 1345/03; m.V.a. BVerfGE 65, 1 <43>)) Dem Schutz personenbezogener Daten [-> [[Datenschutz]]] widmen sich nationale Vorschriften (BDSG -> [[Bundesdatenschutzgesetz]], TMG -> [[Telemediengesetz]]) und europarechtliche Vorschriften (DSGVO -> [[Datenschutz-Grundverordnung]], [[ePrivacy-Richtlinie]]). 
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 +Das [[Domainrecht]] umfasst eine Reihe verschiedener gesetzlicher Regelungen für die Vergabe von [[Domainnamen]] im Internet. Konflikte entstehen beispielsweise bei der Verwendung von Personennamen als Internetadresse [-> [[Namen als Internetadresse]], -> [[Privatrecht:Namensrecht|Recht am eigenen Namen]]].
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 +Wer im Internet Inhalte anbietet [-> [[Diensteanbieter]]] muss Haftungsregeln [-> [[Haftung im Internet]]] beachten. Unter Umständen haftet der Inhaber eines Internetanschlusses für Rechtsverletzungen Dritter [-> [[Haftung des Anschlussinhabers bei Internetnutzung durch Dritte]]]. 
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 +Die Bereitstellung von Informationen im Internet kann einen Eingriff in das durch Art. 2 (1) GG grundrechtlich garantierte [[Grundrecht:allgemeines Persönlichkeitsrecht|allgemeine Persönlichkeitsrecht]] mit sich bringen. Insbesondere kann die Veröffentlichung von Fotos im Internet einen Eingriff in das [[Grundrecht:Recht am eigenen Bild]] bedeuten. 
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 +Im Hinblick auf [[urheberrechtliche Aspekte des Internetrechts]] erfordert insbesondere das Bereitstellen und Tauschen von Dateien [-> [[Urheberrecht:Sharehosting]], -> [[Urheberrecht:Filesharing]], -> [[Filehosting]], -> [[Urheberrecht:Videosharing]]] besondere Sorgfalt. Durch das Anbieten von Inhalten im Internet können sich ferner auch kennzeichenrechtliche Problematiken [-> [[Kennzeichenrechtliche Aspekte des Internetrechts]] und wettbewerbsrechtliche Problematiken [-> [[Wettbewerbsrechtliche Aspekte des Internetrechts]]] ergeben.
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 +Für geschäftliche Tätigkeit im Internet ergeben sich [[Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr]]. Besondere Haftungsregeln [-> [[Haftung im Internet]]] gelten für Online-Handelsplattformen [-> [[Prüfungspflichten einer Online-Handelsplattform]]]. [[Online-Banking]] erfordert besondere Sicherheit.
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 +In verfahrensrechtlicher Hinsicht ergeben sich im Internet spezielle Fragen hinsichtlich der [[Internationale Zuständigkeit|internationalen Zuständigkeit der Gerichte]]. 
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 +Die [[private Internetnutzung während der Arbeitszeit]] ist arbeitsrechtlich geregelt.
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 +Der [[Jugendschutz]] muss auch im Internet gewährt sein.
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 +===== siehe auch =====
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 +-> [[IT- und Computerrecht]]
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